AGB: Anlage 2 – Zahlungen und Gebühren

 
Teil I. Allgemeine Bestimmungen

1.       IQSC erhebt Gebühren für folgende Dienstleistungen:

a.       Erfolgsgebühren, die dem Transportanbieter berechnet werden

b.      Gebühren für Zusatzoptionen, sowohl für Versandkunden als auch für Transportanbieter

2.       IQSC kann Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, die von Clicktrans angeboten werden, erheben. In diesem Fall, wird der Benutzer vorab darüber informiert.

 

3.       Nicht erlaubt ist eine direkte Belastung des Versandkunden durch den Transportanbieter mit Gebühren, die der Transportanbieter tragen musste (hauptsächlich Erfolgsgebühren und Gebühren für zusätzliche Leistungen).

Teil II.A. Erfolgsgebühren

1.       Das bei Clicktrans implementierte System der Erfolgsgebühren betrifft nur die Erfolgsgebühren des Transportanbieters. Sobald der Versandkunde das Angebot des Transportanbieters angenommen hat, wird der Vertrag zwischen beiden Parteien geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Transportanbieter verpflichtet, eine Erfolgsgebühr an Clicktrans zu zahlen.

2.       Das Konto des Transportanbieters wird unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 automatisch von Clicktrans mit dem Betrag der Erfolgsgebühr belastet.

3.       Wird die Erfolgsgebühr als Prozentsatz des Dienstleistungspreises bestimmt, so ist die Berechnungsgrundlage als Bruttobetrag (inkl. MwSt.) anzugeben.

4.       Die Höhe der Erfolgsgebühr hängt vom Dienstleistungspreis ab, der vom Transportanbieter im ausgewählten Angebot angegeben wird.

 

5.       Die Erfolgsgebühr wird gemäß der unteren Tabelle berechnet:

Erfolgsgebühren für Aufträge in EUR-Währung

Erfolgsgebühren für Aufträge in PLN-Währung

 

Erfolgsgebühren für Aufträge in EUR-Währung

 

Netto Preis für Dienstleistung:                             Erfolgsgebühr*:

0,01 € – 48,78 €                                             5,50 € + MwSt

48,79 € – 121,95 €                                         10,95% vom Betrag über 48,79 € + 5.50 € + MwSt

121,96 € – 284,55 €                                       8,49% vom Betrag über 121,96 € + 13.51 € + MwSt

284,56 € – 813,01 €                                       6,03% vom Betrag über 284,56 € + 27.31 € + MwSt

über 813,01 €                                                 4,80% vom Betrag über 813,01 € + 59.16 € + MwSt

 

* MwSt sollte dazugerechnet werden

 

Erfolgsgebühren für Aufträge in PLN-Währung

 

Netto Preis für Dienstleistung:                             Erfolgsgebühr*:

0,01 PLN – 81,30 PLN                                  6,90 PLN + MwSt

81,31 PLN – 243,90 PLN                              8,49% vom Betrag über 81,31 PLN + 6,90 PLN + MwSt

243,91 PLN – 569,11 PLN                            7,26% vom Betrag über 243,91 PLN + 20,70 PLN + MwSt

569,12 PLN – 1 219,51 PLN                         6,03% vom Betrag über 569,12 PLN + 44,30 PLN + MwSt

über 1 219,51 PLN                                         3,57% vom Betrag über 1 219,51 PLN + 83,50 PLN + MwSt

 

* MwSt sollte dazugerechnet werden

 

6.       IQSC behält sich das Recht vor, die Bestimmungen und die Erfolgsgebühren zu ändern. Diese Änderungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt.

7.       In berechtigten Fällen behält sich IQSC das Recht vor, einen individuellen Gebührentarif für den Transportanbieter für bestimmte oder unbestimmte Zeit festzulegen.

8.       IQSC behält sich das Recht vor, die Gebühren für bestimmte Zeitdauer als Sonderangebot zu senken, gemäß den Sonderbestimmungen für solche Aktionen.


Teil II.B. Gebühren für Zusatzoptionen

1.       Bei der Einstellung des Auftrages hat der Benutzer die Möglichkeit, Zusatzoptionen für die Anzeige und Hervorhebung des Auftrages auf Clicktrans zu wählen.

2.       Sobald der Auftrag eingestellt wurde, wird eine Gebühr für jede Zusatzoption berechnet.

3.       Wird die Zusatzoption gewählt, nachdem der Auftrag bereits eingestellt wurde, wird die Gebühr nach der unteren Preisliste berechnet.

4.       Falls der Auftrag nach den Regelungen, die in Artikel 4.3 und 4.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben werden, gelöscht wird, werden die Gebühren für die Zusatzoptionen nicht zurückerstattet, es sei denn, der Verbraucher kündigt den Vertrag gemäß Artikel 2.15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.       Die Gebühren für die Zusatzoptionen werden gemäß Tabelle Nr. 2 berechnet:
 

Zusatzoption

Gebühr (inkl. MwSt.)

Hervorgehobener Auftrag

6.99 €

Auftrag mit „Eilt”-Markierung

3.49 €

Tabelle Nr.2: Gebühren für Zusatzoptionen
 

6.       Die Gebühren für Zusatzoptionen werden nach dem Einkauf über PayU bezahlt. Der Auftrag mit der Zusatzoption wird auf Clicktrans freigestellt, sobald die Zahlung getätigt worden ist. Sollte der Benutzer als Transportanbieter angemeldet sein, wird der Auftrag mit der Zusatzoption unverzüglich auf Clicktrans eingestellt und die Gebühren gemäß Teil III A dieser Anlage berechnet.


Teil III. Abrechnungen

A. Abrechnung von Gebühren

 

1.       Alle Zahlungen werden für jeden Nutzer individuell und separat berechnet.

2.       Nach der Anmeldung auf Mein Benutzerkonto > Zahlungen, kann der Nutzer seine Zahlungen verwalten.

3.       Durch das Anmelden auf Mein Benutzerkonto hat der Nutzer die Möglichkeit, seinen Kontostand, die Zahlungen und die Transaktionshistorie (inkl. Kosten, Gebühren, Erstattungen oder Kontozahlungen) der letzten 2 Jahre einzusehen, mit dem Vorbehalt, dass nach Ablauf dieser Zeit der Nutzer diese Daten nur auf Anfrage anfordern kann. Die Anfrage erfolgt schriftlich auf folgende E-Mail-Adresse: info@clicktrans.com

4.       Der Benutzer ist berechtigt, am Angebotsmodus teilzunehmen, sofern keine ausstehenden Zahlungen oder Gebühren vorliegen. 

5.       Der Benutzer ist verpflichtet, alle fälligen Zahlungen zu den von IQSC ausgestellten Rechnungen gemäß angegebenem Zahlungsdatum zu begleichen und erhält dazu jeden Monat eine Kostenübersicht per E-Mail zugesendet.

6.       Sollte nach der Zahlungsfrist der Kontostand des Nutzers einen Minusbetrag aufweisen, ist dieser verpflichtet, die ausstehende Zahlung unverzüglich zu Gunsten von IQSC zu begleichen. Über den negativen Saldo wird der Benutzer per E-Mail informiert. Sollte der Benutzer die Forderungen nicht unverzüglich begleichen, kann das Benutzerkonto gemäß Artikel 13 und 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder ganz gesperrt werden. Um die volle Funktionalität des Kontos wiederherzustellen, hat der Benutzer alle Zahlungen zu Gunsten von IQSC auf sofortigem Wege zu erledigen.

7.       Falls der Kontostand des Benutzers permanent einen Minusbetrag aufweist, kann dem Benutzer via E-Mail oder in einer anderen dazu bestimmten Form eine Mahnung gesendet werden. 

8.       Zahlungen des Benutzers werden in zunächst auf die ältesten fälligen Rechnungen und Beträge angerechnet.

9.       Die Zahlungsdetails zu Gunsten von IQSC werden nach Anmeldung auf dem Benutzerkonto zur Verfügung gestellt.

10.   Zahlungen zu Gunsten von IQSC erfolgen über PayU durch die Nutzung von:

Kredit- oder Debitkarte 


B. Überzahlung

 

1.       Der Benutzer kann jederzeit eine Rückerstattung des Überzahlungsbetrags auf seinem Benutzerkonto vorbehaltlich Absatz 4 anfordern.

 

2.       Die Rückerstattung der Überzahlung erfolgt nach schriftlicher Anfrage des Benutzers per E-Mail auf info@clicktrans.com oder auf die Firmenanschrift von IQSC. Die Anfrage sollte die Bankkonto-Nr. enthalten, auf die die Überzahlung zurückerstattet werden soll.

 

3.       Sollten auf dem Benutzerkonto unbezahlte Rechnungen, Gebühren oder sonstige Schulden auf anderen Konten vorliegen, wird die o.g. Überzahlung zum Zweck dieser rückstehenden Beträge eingesetzt.

 

4.       Der Überzahlungsbetrag wird auf die vom Benutzer angegebene Bankkonto-Nr. überwiesen. Sollte der Benutzer keine Bankkonto-Nr. besitzen, wird der Betrag gemäß der im Registrierungsformular angegebenen Benutzerdaten per Postüberweisung retourniert.

 

5.       Die in Absatz 5 erwähnte Bearbeitungsgebühr wird nicht berechnet, wenn die Überzahlung aus Gründen entstanden ist, die IQSC zu vertreten hat.

 

6.       Sollte die Rückerstattung der Überzahlung mit der Ausstellung einer Korrekturrechnung für den Benutzer verbunden sein, kann der Betrag erst nach Einsendung einer Kopie der Korrekturrechnung und Bestätigung dessen Erhalts durch den Benutzer auf die Adresse von IQSC rückerstattet werden.

 

7.       Der Benutzersaldo kann jederzeit von Clicktrans um einen beliebigen Betrag erhöht werden (z.B. aufgrund eines laufenden Spezialangebotes), auch wenn keine eigentliche Einzahlung durch den Benutzer getätigt wurde. Der Benutzer wird über solch eine Aufladung seines Kontostandes jedes Mal per E-Mail informiert. Der erhöhte Betrag auf dem Benutzerkonto kann nicht in Form von Geldmittel ausgezahlt-, sondern nur für zukünftige Zahlungen, die mit den Leistungen von Clicktrans verbunden sind, eingesetzt werden.

 

Teil IV. Zahlungsdatum

 

1.       Die Benutzer von Clicktrans sind verpflichtet, alle fälligen Zahlungen innerhalb von 4 Tagen ab Zugang der Rechnung, zu regeln. Als Zahlungsdatum gilt der Tag, an dem der fällige Betrag auf dem Bankkonto von Clicktrans gutgeschrieben wird.

 


Teil V. Rückerstattung der Erfolgsgebühr

 

1.       In berechtigten Fällen wird die Erfolgsgebühr dem Transportanbieter von Clicktrans rückerstattet und wird nicht verrechnet.

 

2.       Um eine Rückerstattung der Erfolgsgebühr zu beantragen, sollte der Transportanbieter innerhalb von 30 Tagen ab Berechnungsdatum der Erfolgsgebühr, vorbehaltlich Absatz 3, das entsprechende Formular auf Clicktrans ausfüllen.

 

3.       In Ausnahmefällen, können Anträge für die Rückerstattung der Erfolgsgebühr, die nach Ablauf der in Absatz 2 erwähnten Frist vom Transportanbieter gestellt wurden, von IQSC begutachtet werden, jedoch nicht später als 90 Tage ab Berechnungsdatum der Erfolgsgebühr.

 

4.       Wenn bereits eine Rechnung ausgestellt wurde, erfolgt die Rückerstattung der Erfolgsgebühr erst nach Ausstellung einer entsprechenden Korrekturrechnung.


Teil VI. Rechnungen

 

1.       Alle Rechnungen werden von IQSC in elektronischer Form ausgestellt, veröffentlicht und gewährleisten somit die Echtheit ihrer Herkunft und die Inhaltsintegrität, gemäß geltendem Recht.

 

2.       Mit der Registrierung auf Clicktrans und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stimmt der Benutzer den unteren Bedingungen betreffend die Übermittlung von elektronischen Rechnungen zu:

a.       IQSC ist berechtigt, dem Benutzer die Rechnungen über die Veröffentlichung auf dem internen IQSC-Server (über „Mein Benutzerkonto) freizugeben oder per E-Mail zuzusenden.

b.      Die Rechnungen werden veröffentlicht oder im PDF-Format (Portable Document Format) dem Benutzer zugesendet.

 

3.       Der Benutzer hat Zugang zu allen ausgestellten Rechnungen über „Mein Benutzerkonto“ > „Rechnungen“, wobei die elektronische Rechnung als Datei heruntergeladen werden kann.

 

4.       Der Benutzer wird zusätzlich über die Ausstellung von Rechnungen, die heruntergeladen werden können, per E-Mail informiert und erhält direkt eine Rechnung auf die angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.

 

5.       Korrekturrechnungen und Rechnungsduplikate werden ebenso in elektronischer Form zugestellt.

 

6.       Der Benutzer hat das Recht den Erhalt von elektronischen Rechnungen zu verweigern. Dazu sollte der Benutzer eine schriftliche Information auf folgende E-Mail-Adresse senden: info@clicktrans.com.  Danach werden alle Rechnungen, Korrekturrechnungen und Rechnungsduplikate, beginnend mit der nächsten Rechnung, in Papierform auf die vom Benutzer angegebene Postanschrift gesendet.

 

7.       Falls der Erhalt von elektronischen Rechnungen vom Benutzer verweigert wird, werden von diesem Zeitpunkt an alle Rechnungen, Korrekturrechnungen und Rechnungsduplikate nur noch in Papierform ausgestellt.

 

8.       Sollte der Benutzer, der den Erhalt von elektronischen Rechnungen zunächst verweigert hat, erneut zum Erhalt von e-Rechnungen wechseln wollen, muss demzufolge ein Antrag für den Erhalt und das Herunterladen von elektronischen Rechnungen auf folgende E-Mail-Adresse gestellt werden: info@clicktrans.com

 

9.       Der Benutzer kann zum Erhalt von elektronischen Rechnungen zustimmen und gleichzeitig Rechnungen von IQSC in Papierform erhalten.

 

10.   IQSC erklärt, die Echtheit der Herkunft und die Inhaltsintegrität der elektronischen Rechnungen zu gewährleisten.

 

11.   Die monatlichen Rechnungen werden am letzten Tag des Kalendermonats ausgestellt und beinhalten alle Gebühren (Zahlungen und Erfolgsgebühren) für die Transaktionen des Benutzers in diesem Monat.

 

12.   Transportanbieter, die ihren dem Sitz in der Europäischen Union, jedoch außerhalb Polens haben, sind verpflichtet, entsprechende Dokumente vorzuweisen, die ihre Registrierung als Umsatzsteuerpflichtige in einem EU-Mitgliedsstaat bestätigen. Die Registrierungsdokumente des Steuerpflichtigen und die im Formular angegebenen Daten werden verifiziert gemäß Absatz 2.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

13.   Der Benutzer verpflichtet sich, alle Daten die zur Rechnungsstellung erforderlich sind, nach jeder Änderung umgehend zu aktualisieren, insbesondere: E-Mail-Adresse oder Postanschrift, an die die Rechnungen zu senden sind.

 

14.   Die Daten auf der Rechnung können nur dann geändert werden, wenn die Registrierungsdaten des Unternehmens geändert wurden. Dazu gehören u.a.: Unternehmensumwandlung oder Änderung der Rechtsform. Die Aktualisierung erfolgt erst nach Verifizierung der Dokumente.